Schützenverein Daverden
von 1880 e. V.
Für das Schießen mit dem Lichtpunkt-Gewehr gibt es keine Altersbeschränkung. Ab 12 Jahre darf mit dem Luftgewehr geschossen werden, Kleinkaliber ab 16 Jahre. Sondergenehmigungen sind möglich.
Schüler bis 10 Jahre sind beitragsfrei. Der Jahresbeitrag für ältere Schüler bis 18 Jahre beträgt zwischen 6 und 12 Euro, Junioren (18 - 21 Jahre) zahlen jährlich 35 Euro. Für Schützinnen und Schützen (ab 21 Jahre) kostet die Mitgliedschaft pro Jahr 70 Euro, Senioren zahlen bei langjähriger Vereinszugehörigkeit gemäß der Geschäftsordnung 35 Euro. Wir bieten auch einen Familien-Tarif (Eltern + Kinder) für 140 Euro / Jahr an. Die Mitgliedschaft kann schriftlich zum Ende eines Jahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beendet werden.
Sportgeräte und LG-Munition stellt der Verein. KK-Munition kann bei den Übungsschießen erworben werden. Ggf. sind bei Wettkämpfen und dem Erwerb von Leistungsabzeichen kleine Startgelder zu entrichten. Bei offiziellen Anlässen tragen die Schüler (Vereins-) Polohemden, die Jugend und Junioren (Vereins-) Oberhemden, die Schützen und Schützinnen eine Schützenjacke mit Schlips bzw. Weste. Wir verfügen über einen Fundus von Second-Hand-Uniformen, der einen kostengünstigen Start ins Schützenleben ermöglicht.
Die Übungsschießen finden grundsätzlich unter Aufsicht von geschulten Mitgliedern statt, die den Schützinnen und Schützen gerne behilflich sind und wertvolle Tipps geben können. Die Trainingszeiten finden Sie unter der Rubrik "Schießsport".
Es wird mit Kleinkaliber, Luft- und Lichtpunktgewehren sowie Luftpistole geschossen, und zwar in den gängigen Disziplinen aufgelegt, Freihand, aufgestützt und liegend. Zunehmender Beliebtheit bei den Schülern erfreuen sich auch die Biathlon-Wettkämpfe (Laufen und Schießen).
Grundsätzlich ja. Üblich ist zunächst die Teilnahme an internen Wettbewerben (Vereinsmeisterschaften, Königsschießen, Preisschießen etc.). An Wettkämpfen auf Kreisebene oder höher wird in der Regel nach entsprechenden Qualifikationen teilgenommen.
Nein. Das Schützenhaus steht grundsätzlich nur für Vereinszwecke zur Verfügung.